Reglement

Abonnement/Ausleihgebühr

pro Familie Fr. 60.00 im Jahr
Zusätzliche Spiele können gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

Das Abonnement berechtigt Sie und Ihre Familie zur Ausleihe der Spiele unseres Sortiments gemäss den Bestimmungen in diesem Reglement. Die ausgeliehenen Spiele sind für den privaten Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Gekaufte Abonnemente können nicht zurückerstattet werden.

Einzelausleihe

Auch Personen ohne Abonnement (Einzelpersonen oder Firmen) können Spiele ausleihen. Sie bezahlen pro Spiel eine doppelte Ausleihgebühr zwischen CHF 2.00 und CHF 14.00. Vereine, soziale Institutionen und Schulen bezahlen keine Abogebühren. Sie bezahlen lediglich eine einfache Ausleihgebühr zwischen CHF 1.00 und CHF 7.00 pro Spiel. Für Eventspiele, wie z.B. Outdoor- oder Party-Spielkiste, gelten spezielle Preise.

Ausleihdauer

2 Wochen für Fahrzeuge, Anlass- und Eventspiele

4 Wochen für alles andere, max. 7 Spiele

Eine Verlängerung ist im Normalfall möglich, muss jedoch vor Ablauf der Ausleihfrist gemeldet werden.

Reservationen

Ein ausgeliehenes Spiel kann auf der Homepage oder per Mail reserviert werden. Wir informieren Sie per E-Mail, wenn das Spiel verfügbar ist

Kontrolle Reklamationen

Als BenutzerIn haften Sie für die ausgeliehenen Spielsachen. Bitte kontrollieren Sie die Spiele anhand der Inventarliste auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit. Allfällige Unstimmigkeiten oder Defekte müssen bis am nächstfolgenden Ausleihtag gemeldet werden per Mail oder auf Tel. 079 125 64 44 (nur während den Öffnungs-zeiten). Erhalten wir von Ihnen keine Rückmeldung, gehen wir davon aus, dass die Spiele vollständig und intakt ausgeliehen wurden.

Rückgabe

Wir erwarten die Rückgabe der Spielsachen rechtzeitig, geordnet, vollständig und sauber in der entsprechenden Verpackung zurück, damit sie umgehend weiter ausgeliehen werden können.

Haftung

Die Ludothek Rorschach lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle ab, die im Zusammenhang mit den ausgeliehenen Spielsachen entstehen. In den Räumen der Ludothek stehen die Kinder unter der Verantwortung ihrer Eltern oder Begleiter.

Batteriebetriebene Spielgeräte

Mit Ausnahme der Knopfbatterien sind die Batterien nicht im Spielgerät und somit nicht in der Ausleihe inbegriffen. Sind Batterien im Spiel vorhanden, übernehmen wir keine Garantie für die Betriebsdauer.

Verlust oder Beschädigung

Für unvollständig oder beschädigt zurückgebrachte Spiele wird in jedem Fall eine Depotgebühr von CHF 20.00 für Ersatzteile und Reparatur erhoben. Nach Abzug der angefallenen Kosten wird ein allfälliger Restbetrag zurückerstattet. Ebenso wird je nach Reparaturaufwand eine Umtriebsgebühr von CHF 5.00 erhoben.

Für wiedergefundene Teile, welche innerhalb einer Woche zurückgebracht werden, wird die Depotgebühr vollumfänglich zurückerstattet.

Verlorene oder unspielbar gewordene Spiele berechnen wir zum Zeitwert. Normale Abnützungserscheinungen sind davon ausgeschlossen.

Verlorene Spielanleitungen kosten CHF 3.00.

Bitte weisen Sie uns bei der Rückgabe auf allfällige Mängel hin.

Mahngebühren

Nach Ablauf der Ausleihfrist haben Sie zusätzlich einen Ausleihtag Zeit, die Spiele zurückzubringen. Werden die Spiele nicht bis zu diesem Zeitpunkt zurückgebracht, wird eine Mahnung verschickt. Werden die Spiele nicht innerhalb von sieben Tagen seit Versand der schriftlichen Mahnung zurückgebracht, wird eine zweite Mahngebühr fällig.

1. Mahnung: Fr. 5.00

2. Mahnung: Fr. 7.00